Vorsorge für jeden.
Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre Anspruch auf eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung. Hautärzte haben jahrelange Erfahrung in der Beurteilung von pigmentierten und nicht pigmentierten Hautveränderungen. Deshalb empfehlen wir, das Screening primär beim Spezialisten, d.h. beim Hautarzt durchführen zu lassen. Rechtzeitig erkannt und behandelt ist Hautkrebs oft heilbar.
Zu spät diagnostiziert kann insbesondere der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) tödlich verlaufen.

Wie läuft die Untersuchung ab?
Inhalt der gesetzlichen Vorsorge ist die Untersuchung der gesamten Haut einschließlich der sichtbaren Schleimhäute ggf. unter Hinzunahme eines Auflichtmikroskops.

Zusatzverträge
Einige gesetzliche Krankenkassen bieten über Sonderverträge die Hautkrebsvorsorge bereits vor dem 35. Lebensjahr an, bei anderen ist eine jährliche Untersuchung möglich. Um weitere Details zu erfahren klicken Sie bitte HIER.

Organisatorische Hinweise
Bitte sagen Sie bereits bei der Terminvergabe, dass Sie einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung wünschen, da diese Untersuchung zeitaufwändig ist und in der Regel mehr Zeit eingeplant werden muss.

Eine Anleitung zur Selbstuntersuchung finden Sie HIER.