Hautkrebs-Vorsorge
Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre Anspruch auf eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung. Hautärzte haben jahrelange Erfahrung in der Beurteilung von pigmentierten und nicht pigmentierten Hautveränderungen. Deshalb empfehlen wir, das Screening primär beim Spezialisten, d.h. beim Hautarzt durchführen zu lassen.Rechtzeitig erkannt und behandelt ist Hautkrebs oft heilbar. Zu spät diagnostiziert kann insbesondere der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) tödlich verlaufen.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Inhalt der gesetzlichen Vorsorge ist die Untersuchung der gesamten Haut einschließlich der sichtbaren Schleimhäute. Die Verwendung eines Auflichtmikroskops ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Untersuchung, wird aber von den meisten Dermatologen wegen der deutlich besseren Beurteilbarkeit insbesondere von pigmentierten Veränderungen ausdrücklich empfohlen. Falls Sie mehr über die Auflichtmikroskopie erfahren möchten, klicken Sie bitte hier. (Auflichtmikroskopie)
Rechtzeitig erkannt und behandelt ist Hautkrebs oft heilbar.
Zu spät diagnostiziert kann insbesondere der sog. "schwarze Hautkrebs" (malignes Melanom) tödlich verlaufen. Falls Sie bemerken, dass sich ein Pigmentmal verändert, sollten Sie sich unbedingt beim Hautarzt vorstellen. In ihrer Facharztausbildung haben Hautärzte jahrelang den diagnostischen Blick für den Hautkrebs trainiert.
weiter



