Einige gesetzliche Krankenkassen bieten über Sonderverträge die Hautkrebsvorsorge bereits vor dem 35. Lebensjahr an, bei anderen ist eine jährliche Untersuchung möglich. Bei den meisten Sonderverträgen ist die Auflichtmikroskopie enthalten. Um weitere Details zu erfahren klicken Sie bitte auf die jeweilige Kasse.

Versicherte der BKK-Pfaff zwischen 14 und 34 Jahren haben die Möglichkeit, einmal jährlich eine Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs durchführen zu lassen. Auflichtmikroskopie ist enthalten. Für Versicherte älter als 35 Jahre gelten dieselben Bedingungen, wie für die Versicherten aller anderen gesetzlichen Krankenkassen (siehe oben).

Versicherte ab dem 18. Lebensjahr haben die Möglichkeit jedes Kalenderjahr eine Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs durchführen zu lassen. Die Auflichtmikroskopie ist Bestandteil der Untersuchung. Alle Versicherten, die 35 Jahre oder älter sind, können selbstverständlich alle zwei Jahre die gesetzliche Hautkrebsvorsorge in Anspruch nehmen. Zusätzlich kann im Jahr zwischen den gesetzlichen Untersuchungen die erweiterte Hautkrebsvorsorge der BKK Mobil Oil in Anspruch genommen werden.

Organisatorische Hinweise
Bitte sagen Sie bereits bei der Terminvergabe, dass Sie einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung wünschen, da diese Untersuchung zeitaufwändig ist und in der Regel mehr Zeit eingeplant werden muss. Bitte bringen Sie zur Vorsorgeuntersuchung ein großes Handtuch mit.